![]()
Software zu Hause entwickelt – Arbeitgeber ist Urheber
Immer mehr berufliche Tätigkeiten werden von zu Hause aus verrichtet. Dies dient der Flexibilität und Zeitersparnis für Unternehmen und Arbeitnehmer. Die Frage, wer gemäß Urheberrecht der Urheber einer zu Hause (“Home Office”) erstellten Software ist, hatte das OLG Köln (Urt. v. 25.02.2005 -...www.e-recht24.de
Er hat es in der Freizeit gemacht.
Ja, ich weiß Home-office ist auch Urlaub aber das ist ein anderes Thema